Kostenfreie Leistungen und günstige Angebote

Als Mitglied der vdla Gewerkschaft, Fachgruppe RWTH Aachen

  • werden ihre Interessen wirksam vertreten, ggfs. unter Zuhilfenahme einer durchsetzungsstarken, 1,2 Millionen Mitgliedern zählenden Solidargemeinschaft.
  • können Sie selbst im Kreis interessierter Kolleginnen und Kollegen Ihren Teil an einer zukunftsfähigen Gestaltung des öffentlichen Dienstes beitragen.
  • werden Sie in allen berufsspezifischen Fragen und über jede Entwicklung im öffentlichen Dienst bestens informiert.
  • ist Ihnen Unterstützung in arbeits- und beamtenrechtlichen sowie tarifvertraglichen Fragen sicher.
  • genießen Sie Rechtsschutz in beruflichen Rechtsstreitigkeiten.
  • erhalten Beschäftigte Streikgeld nach dem tatsächlichen Entgeltausfall (100%)
  • stehen Ihnen viele Vorteilsangebote starker Partner offen.
  • können Sie auf das breitgefächerte Schulungsangebot der dbb akademie zurückgreifen.

Freizeit-Unfall-Versicherung

  • Todesfallentschädigung in Höhe von 2.500,00 Euro.
  • Eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von 4.500,00 Euro bei Ganzinvalidität, bei Teilinvadilität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.
    • Hat der Versicherte am Unfalltage das 65. Lebensjahr vollendet, so wird die Invaliditätsentschädigung gemäß § 8 II (7) AUB in Form einer Rente gewährt.
    • Für Ruheständler und Rentner ist eine Invaliditätsentschädigung nicht mitversichert, mit Ausnahme derjenigen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
  • Ein Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von 6,00 Euro.
    • Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls (§§ 2 und 3 AUB) in stationärer Behandlung befindet, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt, höchstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltage an gerechnet. Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden als zwei Kalendertage gerechnet.
    • Die Leistungen entfallen für einen Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.

Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt zum nächsten Monatsersten, wenn

  • der Versicherte aus dem DBB, Landesbund Nordrhein-Westfalen, ausscheidet.
  • der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch eine Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch auf Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner.

Diensthaftpflicht-Versicherung

  • 10.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 50.000,00 Euro für Vermögensschäden und
  • 50.000,00 Euro für das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln

Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus dem VdLA Nordrhein-Westfalen, bzw. dem aktiven Dienst ausscheidet.

Weitere Vorteile und Vergünstigungen: