Tarifvertrag der Länder

Ähnlich dem TVöD schafft der TV-L für die Arbeitnehmer der Länder (mit Ausnahme Hessen) ein modernes und transparentes Tarifrecht, das die bis dahin geltenden Tarifverträge Manteltarifverträge BAT/-O und MTArb/-O ablöst.

Der TV-L ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, der den Regelungen des TVöD im Wesentlichen entspricht. Daneben gibt es im Teil „B Sonderregelungen“ spezielle Vorschriften für besondere Bereiche des Landesdienstes, wie beispielsweise Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Ärztinnen und Ärzte an und außerhalb von Universitätskliniken und Krankenhäusern, Beschäftigte im Justizvollzugsdienst und Lehrkräfte.