Tarifvertrag der Länder
Ähnlich dem TVöD schafft der TV-L für die Arbeitnehmer der Länder (mit Ausnahme Hessen) ein modernes
und transparentes Tarifrecht, das die bis dahin geltenden Tarifverträge Manteltarifverträge BAT/-O und MTArb/-O ablöst.
Der TV-L ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, der den Regelungen des TVöD im Wesentlichen entspricht. Daneben gibt es im
Teil „B Sonderregelungen“ spezielle Vorschriften für besondere Bereiche des Landesdienstes, wie beispielsweise
Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Ärztinnen und Ärzte an und außerhalb von
Universitätskliniken und Krankenhäusern, Beschäftigte im Justizvollzugsdienst und Lehrkräfte.
- TV-L Allgemeiner Teil (2017-2018)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L Anlagen und Entgeltordnung (2017-2018)
- TV-L Entgeltordnung Lehrkräfte (2017-2018)
- Überleitungstarifvertrag Länder (2017-2018)
- Überleitungstarifvertrag Länder Anlagen (2017-2018)