Kostenfreie Leistungen und günstige Angebote
Als Mitglied der vdla Gewerkschaft, Fachgruppe RWTH Aachen
- werden ihre Interessen wirksam vertreten, ggfs. unter Zuhilfenahme einer durchsetzungsstarken, 1,2 Millionen Mitgliedern zählenden Solidargemeinschaft.
- können Sie selbst im Kreis interessierter Kolleginnen und Kollegen Ihren Teil an einer zukunftsfähigen Gestaltung des öffentlichen Dienstes beitragen.
- werden Sie in allen berufsspezifischen Fragen und über jede Entwicklung im öffentlichen Dienst bestens informiert.
- ist Ihnen Unterstützung in arbeits- und beamtenrechtlichen sowie tarifvertraglichen Fragen sicher.
- genießen Sie Rechtsschutz in beruflichen Rechtsstreitigkeiten.
- erhalten Beschäftigte Streikgeld nach dem tatsächlichen Entgeltausfall (100%)
- stehen Ihnen viele Vorteilsangebote starker Partner offen.
- können Sie auf das breitgefächerte Schulungsangebot der dbb akademie zurückgreifen.
Freizeit-Unfall-Versicherung
- Todesfallentschädigung in Höhe von 2.500,00 Euro.
- Eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von 4.500,00 Euro bei Ganzinvalidität, bei Teilinvadilität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.
- Hat der Versicherte am Unfalltage das 65. Lebensjahr vollendet, so wird die Invaliditätsentschädigung gemäß § 8 II (7) AUB in Form einer Rente gewährt.
- Für Ruheständler und Rentner ist eine Invaliditätsentschädigung nicht mitversichert, mit Ausnahme derjenigen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
- Ein Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von 6,00 Euro.
- Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls (§§ 2 und 3 AUB) in stationärer Behandlung befindet, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt, höchstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltage an gerechnet. Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden als zwei Kalendertage gerechnet.
- Die Leistungen entfallen für einen Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt zum nächsten Monatsersten, wenn
- der Versicherte aus dem DBB, Landesbund Nordrhein-Westfalen, ausscheidet.
- der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch eine Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch auf Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner.
Diensthaftpflicht-Versicherung
- 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden und
- 50.000 Euro für den Verlust von Dienstschlüsseln
Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus dem vdla Nordrhein-Westfalen, bzw. dem aktiven Dienst ausscheidet.
Weitere Vorteile und Vergünstigungen: