Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW
Die Personalvertretung (Personalrat) hat die Aufgabe, die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie die der Auszubildenden
gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung zu vertreten. Für Nordrhein-Westfalen ist das Personalvertretungsrecht
im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt.