Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW

Die Personalvertretung (Personalrat) hat die Aufgabe, die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie die der Auszubildenden gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung zu vertreten. Für Nordrhein-Westfalen ist das Personalvertretungsrecht im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt.