Tarifvertrag der Länder
Die Bezahlung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wird durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und staatlichen Arbeitgebern geregelt. Die beiden wichtigsten sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum einen eigener Tarifvertrag gilt).
Beschäftigte erhalten ein monatliches Tabellenentgelt. Für dessen Höhe sind zwei Faktoren entscheidend: Erstens die sogenannte Entgeltgruppe, die sich nach der ausgeübten Tätigkeit richtet. Zweitens die Entgeltstufen innerhalb einer Entgeltgruppe, die sich in der Regel an den erbrachten Leistungen und der Betriebszugehörigkeit orientiert.
Dazu können weitere Entgeltbestandteile treten, wie beispielsweise Jahressonderzahlungen oder Erschwerniszulagen (für Arbeiten mit besonderer Gefährdung).